Kommt es durch Hitze zu einer Hautverletzung, spricht man von einer Verbrennung. Woher die Hitze kommt, spielt für das Verletzungsmuster «Verbrennung» keine Rolle, sondern ändert nur den in der Umgangssprache verwendeten Wortlaut. Ob durch heisses Wasser oder Dampf, ein heisses Bügeleisen, eine Herdplatte oder Feuer, ja selbst intensive Reibung oder elektrischen Strom, Verbrennung ist Verbrennung. Sonderfälle bilden Verätzungen mit Säuren oder Laugen, die in diesem Artikel jedoch nicht behandelt werden.
Verbrennungsgrade
Um die Schweregrade der Verbrennung besser nachvollziehen zu können, sehen Sie nachfolgend ein Übersichtsbild der Haut. Je nach Schweregrad ist eine andere Hautschicht betroffen. Damit gestaltet sich auch die Symptomatik, die Heilung und die Wundversorgung anders. Genauere Information zum Aufbau der Haut finden Sie im Artikel «Die menschliche Haut».
Grad 1: Von einer Verbrennung ersten Grades spricht man, wenn nur die oberste Schicht, die Hornschicht, der Epidermis betroffen ist. Hauptsymptome sind Schmerzen, Rötungen und Schwellungen und das typische Beispiel ist der Sonnenbrand. Mehr zum Thema Sonnenbrand und wie Sie sich davor schützen lesen Sie in den Artikeln «Sonnencreme und Schutz der Haut» und «Optimaler Sonnenschutz».
Grad 2a: Beim Grad 2a sind die Epidermis sowie bereits die oberen Anteile der Dermis mitbetroffen. Hautanhangsgebilde wie Haarwurzeln, Schweiss und Talgdrüsen sind aber noch intakt. Hauptsymptome dieses Schweregrades sind Schmerzen, Rötungen und Blasenbildung.
Grad 2b: Die betroffenen Hautschichten sind die gleichen wie beim Grad 2a, also Epidermis und Dermis, jedoch sind nun die tiefen Anteile der Dermis mitbetroffen. Somit sind die Hautanhangsgebilde weitestgehend geschädigt, ebenso Nervenfaserenden und Blutkapillaren (kleinste Blutgefässe). Dadurch ist der Schmerz deutlich geringer als bei 2a. Blasen können, müssen aber nicht vorhanden sein, da sie bereits geplatzt sein könnten. Rötungen sind vorhanden, sind aber weniger ausgeprägt. Wenn man auf diese Rötungen drückt, verschwinden sie und erscheinen, anders als bei 2a Verbrennungen, nicht wieder (ähnlich wie ein Rekapillarisierungs-Test: Zeit, die es braucht, um das «blutleere» Gewebe wieder zu durchbluten, nachdem man Druck darauf ausgeübt hat, also wie schnell die Farbe von weiss wieder zu rosa wird; normalerweise an der Fingerkuppe getestet).
Grad 3: Erreicht eine Verbrennung die Tiefe der Subcutis (Unterhaut) und damit das Unterhautfettgewebe, spricht man von einer Verbrennung dritten Grades. Die Nervenenden sind komplett zerstört. Die Sensibilität und damit das Schmerzempfinden geht verloren. In diesem Schweregrad verspürt man keinerlei Schmerzen mehr und die Haut ist lederartig in einem schwarzen, weissen oder grauen Farbton.
Grad 4: Geht die Verbrennung noch tiefer als das subkutane Fettgewebe spricht man von einer Verkohlung. Es können Muskeln, tiefer gelegenes Fettgewebe, Faszien oder sogar Knochen mitbetroffen sein.
Neben dem Schweregrad wird das Ausmass einer Verbrennung zusätzlich mit der Körperoberflächen-Berechnung bestimmt. Diese dient vor allem der Beurteilung, ob die Patientin oder der Patient in einem Verbrennungszentrum oder in einem normalen Spital versorgt werden soll. Je grösser die Verbrennungsfläche, desto eher sollte ein Verbrennungszentrum aufgesucht werden. Dafür gibt es zwei Annäherungen. Zum einen gibt es die Neuner-Regel: Körpersegmente wie die einzelnen Arme, Oberschenkel, Unterschenkel, sowie Kopf, Brustkorb, Bauch, oberer und unterer Rücken tragen jeweils 9% zur Körperoberfläche bei. Dazu ein Beispiel: Hat jemand das gesamte rechte Bein, den unteren Bauch und den Intimbereich verbrannt, wären das insgesamt nach dieser Regel 28%. 9% für den Oberschenkel, 9% für den Unterschenkel, 9% für den unteren Bauch und 1% für den Intimbereich. Genauer als die 9% Regel ist die Handflächenregel. Sie besagt, dass die Handfläche des Patienten ungefähr 1% seiner Körperoberfläche entspricht. In der Praxis angewandt wird also die Grösse der Hand des Patienten betrachtet und geschaut, wie gross die Verbrennungsfläche im Vergleich zur Hand ist. Die Handflächenregel wird vor allem bei Kindern angewandt, da sich beim Kind die Körperproportionen anders als bei Erwachsenen gestalten.
Behandlung von Verbrennungen
Je nach Verbrennungsgrad und Ausmass der Schädigung ist eine andere Behandlung notwendig.
Grundsätzlich gelten zwei Richtlinien:
Verbrennungen der Grade 1 und 2a können in den meisten Fällen im selbst therapiert und versorgt werden, wenn die nötigen Materialien vorhanden sind. (Ausnahmen sind die oben erwähnten.)
Grad 1:
Grad 2a:
Tiefere Verbrennungen sind immer einer Ärztin oder einem Arzt vorzuzeigen. Je nach Verbrennungsausmass kann es notwendig sein, das abgestorbene Gewebe chirurgisch abzutragen. Je tiefer und grossflächiger die Verbrennung ist, desto komplexer sind die Wundversorgungen. Hauttransplantationen, Transplantationen von gesamten Muskel-, Fett-, Hautlappen (Muskulokutane Lappenplastik) oder sogar Amputation(en) können notwendig sein. Eine narbenfreie Heilung ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich. Ebenfalls erfordern diese Verbrennungen zahlreiche systemische Therapien wie Flüssigkeitszufuhr, Antibiotikaprophylaxe und ausreichende Schmerzmedikation, wodurch ein Spitalaufenthalt unausweichlich ist.
Student Humanmedizin
Medizinischer Content-Provider (MED4LIFE)